Maskenpflicht
falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dies gilt auch für belebte Fussgängerzonen. Ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahre.
Dies gilt in Zügen, Strassenbahnen, Bussen, Schiffen, Flugzeugen und Seilbahnen. Maskenpflicht gilt auch in Zugangsbereichen wie Bahnhöfen. Ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahre.
Dazu gehören beispielsweise Läden, Einkaufszentren, Arztpraxen, Kirchen oder Bahnhöfe. Ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahre sowie auftretende Personen wie Redner, Sportler oder Künstler.
Versammlungen
Arbeitsplatz
Wo dies aufgrund der Art der Arbeit möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist, muss von zu Hause aus gearbeitet werden.
Läden und Dienstleistungen
Ausgenommen sind Autovermietungen, Bankautomaten, Gesundheits- und soziale Einrichtungen sowie Schalter der öffentlichen Verwaltung, der Polizei und des öffentlichen Verkehrs.
Ausgenommen sind Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerien, Läden für medizinische Hilfen wie Optiker, Handyshops, Geschäfte für Reparatur und Unterhalt wie Wäschereien oder Schlüsseldienste, Bau- und Gartenfachgeschäfte, Blumenläden und Tankstellen.
Veranstaltungen
Restaurants und Bars
Sport
Dazu gehören beispielsweise Sport- und Fitnesszentren, Kunsteisbahnen und Schwimmbäder. Ausgenommen sind Anlagen im Freien wie Bike-Trails, Reitsportanlagen, Anlagen für Hotelgäste und für Kinder unter 16.
Dies gilt nicht für Kinder unter 16 Jahren. Ebenfalls erlaubt sind sportliche Aktivitäten im Freien mit bis zu 5 Personen mit Maske oder Abstand.
Kultur
Dies gilt nicht für Kinder unter 16 Jahren. Ebenfalls erlaubt sind Aktivitäten mit bis zu 5 Personen mit Maske oder genügend Abstand.
Dazu zählen unter anderem Kinos, Theater, Lesesäle von Bibliotheken, Museen, Casinos und Zoos. Ausgenommen sind Aktivitäten für Kinder unter 16.
Ausnahmen sind Proben von professionellen Chören und Sängern sowie Aufführungen von professionellen Sängern.
Schulen
Ausnahmen sind notwendige Aktivitäten, die nur vor Ort durchgeführt werden können (wie z.B. Unterricht im Labor).
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Allgemeine Informationen
Stand 23.01.2021.
Zu den nationalen Massnahmen.
Die aufgeführten Massnahmen, Beispiele und Ausnahmen sind nicht vollständig. Die genauen Regeln sind in den verlinkten Quellen, auf der Website des BAG und auf der Website des Kantons zu finden.
Obwohl wir die Massnahmen mit grösster Sorgfalt zusammentragen, können natürlich Fehler entstehen. Alle Angaben sind deshalb ohne Gewähr! Bitte informiere uns, falls du einen Fehler findest.