Massnahmen in Aargau

Maskenpflicht

Maskenpflicht im öffentlichen Raum,

falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Dies gilt auch für belebte Fussgängerzonen. Ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahre.

Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr

Dies gilt in Zügen, Strassenbahnen, Bussen, Schiffen, Flugzeugen und Seilbahnen. Maskenpflicht gilt auch in Zugangsbereichen wie Bahnhöfen. Ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahre.

Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen

Dazu gehören beispielsweise Läden, Einkaufszentren, Arztpraxen, Kirchen oder Bahnhöfe. Ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahre sowie auftretende Personen wie Redner, Sportler oder Künstler.

Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlichen Einrichtungen

Dazu gehören Märkte, Zoos oder Veranstaltungen im Freien. Ausgenommen sind Kinder bis 12 Jahre.

Versammlungen

Private Versammlungen bis 10 Personen im Innenbereich und bis 15 Personen im Freien

Politische Versammlungen sind erlaubt

Dazu zählen beispielsweise Versammlungen der Legislativen (z.B. Gemeindeversammlungen) und Demonstrationen. Nicht erlaubt sind Parteiversammlungen.

Arbeitsplatz

Homeoffice-Pflicht falls möglich

Wo dies aufgrund der Art der Arbeit möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist, muss von zu Hause aus gearbeitet werden.

Maskenpflicht am Arbeitsplatz und in gewerblichen Fahrzeugen

Dies gilt nicht, wenn sich im Raum oder Fahrzeug nur eine Person befindet. Ausgenommen sind Personen, die aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der Art der Arbeit keine Maske tragen können.

Läden und Dienstleistungen

Dienstleistungsbetriebe sind geöffnet

Bezüglich Öffnungszeiten gibt es keine Einschränkungen.

Einkaufsläden sind geöffnet

Bezüglich Öffnungszeiten gibt es keine Einschränkungen.

Märkte sind geöffnet

Veranstaltungen

Veranstaltungen sind verboten

Ausgenommen sind politische Veranstaltungen bis 50 Personen, Schlichtungs- und Gerichtsverhandlungen sowie Bestattungen im engsten Kreis.

Religiöse Veranstaltungen bis 50 Personen sind erlaubt

Restaurants und Bars

Restaurants und Bars sind geschlossen

Ausnahmen sind Kantinen und Restaurants für Hotelgäste.

Take-Away und Lieferdienste sind von 6:00 bis 23:00 erlaubt

Sport

Sport- und Wellnessbetriebe im Freien sind offen

Dazu gehören beispielsweise Bike-Trails, Tennisplätze oder Leichtathletikplätze. Sport- und Wellnessbetriebe im Innenbereich sind mit der Ausnahme von Reitsportanlagen weiterhin geschlossen.

Sportliche Aktivitäten in Gruppen bis 15 Personen sind erlaubt

Körperkontakt ist verboten und es muss der Mindestabstand eingehalten oder eine Maske getragen werden. Für Jugendliche bis und mit Jahrgang 2001 gelten keine Einschränkungen.

Wettkämpfe und Trainings im Profisport sind erlaubt

Kultur

Kulturelle Aktivitäten bis 5 Personen im Innenbereich und bis 15 Personen im Freien sind erlaubt

Dabei muss entweder eine Maske getragen oder der Mindestabstand eingehalten werden. Für Jugendliche bis und mit Jahrgang 2001 gibt es keine Einschränkungen.

Aussenbereiche von Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen sind offen

Dazu gehören unter anderem Zoos und botanische Gärten.

Proben im professionellen Bereich sind erlaubt

Museen, Bibliotheken, Archive sind offen

Vernissagen oder Führungen sind nicht erlaubt. Andere Innenräume von Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.

Gemeinsames Singen ausserhalb des Familienkreises ist verboten

Ausgenommen sind Jugendliche bis und mit Jahrgang 2001, Proben von professionellen Chören und Sängern sowie Aufführungen ohne Publikum von professionellen Sängern.

Schulen

Kein Präsenzunterricht an Universitäten

Ausnahmen sind notwendige Aktivitäten, die nur vor Ort durchgeführt werden können (wie z.B. Unterricht im Labor).

Obligatorische Schulen und Schulen der Sekundarstufe II sind offen

Maskenpflicht für Schüler ab der fünften Klasse

Lager und Schulanlässe mit Erwachsenen sind verboten

Ausflüge und Exkursionen in der Nähe sind erlaubt.

Sei immer auf dem neusten Stand!

Melde dich für unseren kantonalen Newsletter an, um über die neusten Massnahmen im Kanton informiert zu werden:

Allgemeine Informationen

Stand 09.03.2021.

Zu den nationalen Regelungen.

Blau hinterlegte Massnahmen sind kantonale Massnahmen.

Die aufgeführten Massnahmen, Beispiele und Ausnahmen sind nicht vollständig. Die genauen Regeln sind in den verlinkten Quellen, auf der Website des BAG und auf der Website des Kantons zu finden.

Obwohl wir die Massnahmen mit grösster Sorgfalt zusammentragen, können natürlich Fehler entstehen. Alle Angaben sind deshalb ohne Gewähr! Bitte informiere uns, falls du einen Fehler findest.